Widerrufsbelehrung und Teilnahmebedingungen

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich

Katja Eberhardt
St.Anna-Str. 13 a
86424 Dinkelscherben
Telefon: 0162 / 678 70 95
E-Mail: ka-yo@freenet.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet.

Kurse und Kosten

Die Kursgebühren bei krankenkassenunterstützenden Kursen, werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt von der Hebamme mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Bei privat versicherten Frauen bezahlt die Teilnehmerin die Kursgebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Rechnung wird nach dem Kurs zugeschickt. Versäumte Stunden können nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Beiträge, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden (Partnerbeiträge, Anmeldegebühr, Unkostenbeiträge, Verpflegungskosten), müssen zum Kursbeginn bezahlt werden.

Folgende Kosten werden von Ihrer Krankenkasse ggfs. Nicht übernommen und müssen daher von Ihnen selbst getragen werden:

  • wenn keine gültige Mitgliedschaft mit der angegebenen Krankenkasse besteht
  • wenn Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und das erstattungsfähige Kontingent hierfür überschritten wird
  • verwendete Hilfsmittel insbesondere für Still- und Wochenbettzeit
  • andere private Wahlleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, die von Ihnen ausdrücklich erwünscht werden. Diese werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Kursabwicklung

Alle Kurse finden ab einer Teilnehmerzahl von 6 Personen/5 Paaren statt. Bei einer niedrigeren Teilnehmerzahl obliegt es dem TrainerIn/Hebamme den Kurs trotzdem abzuhalten. Wir behalten uns vor, Kurse mangels ausreichender Teilnehmerzahl oder bei Absage durch die Kursleitung, zu stornieren.

Rücktritt

Bei Stornierung durch den Teilnehmer 3 Wochen vor Kursbeginn fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € an. Bei der Stornierung von Kursen mit Anmeldegebühr entfällt die Verwaltungsgebühr von 5 €.
Bei Stornierung durch den Teilnehmer bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühr fällig, danach erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr mehr.
Wenn der Kurs von Seiten der Hebammenpraxis abgesagt wird, wird die Kursgebühr zurückerstattet.
Wenn einzelne Kursstunden von Seiten der Hebammenpraxis abgesagt werden, werden die Kursgebühren gutgeschrieben.

Bezahlung

Alle Kurse welche nicht von dem TrainerIn/Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet werden können, sind vor Kursbeginn bei dem jeweiligen TrainerIn/Hebamme zu bezahlen.

Änderungen

Kursänderungen bleiben vorbehalten.

 

Allgemeine Vertragsbedingungen für alle Hebammenleistungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit der jeweiligen Hebamme.

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Datenschutz und Schweigepflicht

Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist: – Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. – Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. – Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.

 

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. §7 Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

Anmeldung

Hiermit melde ich mich (und meinen Partner, Kind) für den Kurs verbindlich an und bin mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebammen einverstanden. Ich versichere Mitglied der von mir angegebenen Krankenkasse zu sein. Sollte sich die Krankenkassenzugehörigkeit verändern, teile ich Ihnen dieses unverzüglich mit.